Fachanwalt für Arbeitsrecht Siegen, Kreuztal, Hilchenbach
Das Arbeitsrecht ist nicht nur ein emotionales Rechtsgebiet, es ist auch ein sehr komplexes. Im Vertragsverhältnis ist der Arbeitnehmer in der Regel die schwächere Partei, der im Arbeitsrecht ein besonderer Schutz gewährt wird. Doch Achtung: aufgrund kurzer Fristen hat schnelles Handeln oberste Priorität. Wir unterstützen Sie in allen Bereichen des Arbeitsrechts – von der Abmahnung über die Kündigung bis hin zu offenen Lohnzahlungen. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht Yannick Stahl und Werner Stahl für Kreuztal, Siegen und Hilchenbach sind für Sie da.
Sie haben eine Kündigung erhalten?
Beachten Sie, dass Sie ab Zugang (!) der Kündigung lediglich drei Wochen Zeit haben sich gegen diese mittels Kündigungsschutzklage zu wehren. Nach Ablauf dieser Frist ist auch eine offensichtlich unwirksame Kündigung rechtskräftig, sollten Sie keine Klage gegen diese beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht haben.
Nehmen Sie daher unbedingt direkt nach Erhalt der Kündigung Kontakt mit uns auf, wir vertreten Sie gern und können Ihre Ansprüche durchsetzen.
Themengebiete im Arbeitsrecht
- Kündigungsschutzklage
Vom Arbeitgeber gekündigt – was tun? Die Gründe für eine Kündigung können unterschiedliche sein: Das Arbeitsrecht beschäftigt sich mit betriebsbedingter Kündigung, verhaltensbedingter Kündigung oder personenbedingter Kündigung. Wir helfen Ihnen bei allen Unklarheiten und Fragen rund um die Kündigung durch Ihren Arbeitgeber – egal ob fristlose, außerordentliche Kündigung oder ordentliche Kündigung. Doch wie sieht es mit der Frist bei der Kündigungsschutzklage aus? Wer als Arbeitnehmer die Kündigung erhält, hat ab Zugang der Kündigung lediglich drei Wochen Zeit, um rechtlich dagegen vorzugehen und eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Deshalb ist schnelles Handeln bei ungerechtfertigter Kündigung entscheidend.
Wir prüfen für Sie, ob die Kündigung wirksam ist und helfen eine ungerechtfertigte Kündigung abzuwehren. Im Falle einer Kündigungsschutzklage setzen wir Ihre Rechte durch. Um einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden, kommt es vor dem Arbeitsgericht oftmals zur Einigung in Form einer Abfindung. Wir setzen für Sie Abfindungen durch und beraten Sie rund um das Thema Kündigung und gerichtlichen Vergleich.
Bei einem konkreten Fehlverhalten kann der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen. Doch welche Funktion hat eine Abmahnung und wann ist eine Abmahnung unwirksam? Eine Abmahnung soll dem Arbeitnehmer vor Augen führen, worin sein Fehlverhalten liegt. Sie soll darauf hinweisen, welches Verhalten zukünftig erwartet wird und letztendlich warnt die Abmahnung davor, dass weitere Verstöße zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen. Damit eine Abmahnung wirksam ist, muss sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen, wie beispielsweise richtige Formulierungen oder die Verhältnismäßigkeit der Abmahnung. Als Fachanwälte und Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Kreuztal, Siegen und Umgebung kennen wir die Voraussetzungen für eine wirksame Abmahnung genau und können für Sie prüfen, ob sie rechtens ist, um so rechtswidrige Abmahnungen für Sie abzuwehren und aus Ihrer Personalakte zu entfernen zu lassen.
Wenn es um eine Kündigungsandrohung geht, sind Arbeitnehmer hohen Stress ausgesetzt. Ein Aufhebungsvertrag wird vom Arbeitgeber oft gegenüber einer Kündigung bevorzugt, da er für diese Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses keinen Kündigungsgrund nennen und Kündigungsfristen nicht einhalten muss. Wird Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt, sollten Sie an dieser Stelle einen kühlen Kopf bewahren und nicht sofort unterzeichnen. Bitten Sie um Bedenkzeit und holen Sie sich kompetenten Rat – ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen sagen, was bei einem Aufhebungsvertrag zu beachten ist, welche Regelungen getroffen werden sollten und auf welche Formulierungen Sie ganz besonders Acht geben müssen. Im Falle der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages setzen Sie sich der Gefahr aus, dass Sie bei anschließener Arbeitslosigkeit Sperrfristen beim Bezug von Arbeitslosengeld durch die Bundesagentur für Arbeit erhalten, da Sie sich im Falle des Aufhebungsvertrages "freiwillig" vom Arbeitsverhältnis gelöst und somit selbst zur Arbeitslosigkeit beigetragen haben. Es bedarf daher beim Aufhebungsvertrag genauestens einzuhaltender Voraussetzungen, damit keine Sperrfristen verhängt werden. Wir prüfen Ihren Aufhebungsvertrag und können diesen rechtssicher ohne Nachteile für Sie verhandeln.
Zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitnehmer verpflichtet entsprechende Arbeitspapiere dem Arbeitgeber zu übergeben. Doch was passiert mit den Arbeitspapieren mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses? Die Arbeitspapiere müssen sorgfältig erstellt und dem Arbeitnehmer herausgegeben werden. Bei der Herausgabe von arbeitsrechtlich relevanten Papieren kann es zu Unstimmigkeiten kommen. Sollten Sie bei verspäteter Rückgabe oder falscher Ausfüllung der Arbeitspapiere rechtliche Beratung benötigen, kontaktieren Sie uns als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Kreuztal, Hilchenbach, Siegen, Netphen, Freudenberg und Umgebung.
Weiterhin haben Sie Anspruch auf Gehaltsabrechnungen, Lohnsteuerbescheinigung sowie Meldungen zur Sozialversicherung. Wir helfen Ihnen Ihr Arbeitsverhältnis nach Beendigung ordnungsgemäß abzuwickeln.
Als Arbeitnehmer haben Sie am Ende des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Auch während des Arbeitsverhältnisses ist es möglich ein Zwischenzeugnis zu erhalten. Wichtig dabei sind Vollständigkeit und Korrektheit der Aufgabenbeschreibung und der Bewertung von Verhalten und Leistung. In manchen Fällen finden Sie Formulierungen im Arbeitszeugnis, die versteckte Hinweise enthalten und sich negativ auf Ihre Beurteilung auswirken. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht in Kreuztal, Olpe, Netphen, Siegen und Umland prüfen wir Ihr Arbeitszeugnis auf unpassende Formulierungen, damit Ihr Arbeitszeugnis alle Qualifikationen und Fähigkeiten positiv herausstellt. Wir beantworten Ihnen gern die Fragen zum Thema Arbeitszeugnis. Zum Beispiel: Wie muss mein Zeugnis aussehen? Habe ich Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
Wenn ein Vorstellungsgespräch ansteht, sind die meisten nervös und angespannt. Vor allem mögliche Fragen vom zukünftigen Arbeitgeber können verunsichern. Doch welche Fragen dürfen gestellt werden? Habe ich das Recht bestimmte Dinge zu verschweigen? Ist mein Arbeitsvertrag rechtlich korrekt? Auch bei Ihnen tun sich mit einem Bewerbungsgespräch viele Fragen auf. Generell gilt, dass jeder Arbeitnehmer eine schützenswerte Privatsphäre hat und es gibt persönliche Inhalte, die er mit dem Arbeitgeber nicht teilen muss. Gerade bei Vorstellungsgesprächen und Arbeitsverträgen hängen die Antworten auf Ihre Fragen jedoch vom Einzelfall ab. Sind Sie unsicher zu welchen Aussagen Sie in einem Vorstellungsgespräch verpflichtet sind und welche Sie Ihrem Gegenüber nicht erzählen müssen? Sie möchten Ihren Arbeitsvertrag auf versteckte Klauseln testen lassen? Dann wenden Sie sich an uns als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Kreuztal, Hilchenbach, Freudenberg und Umgebung.
Einige Arbeitnehmer müssen auch an Sonn- und Feiertagen oder in der Nacht arbeiten. Wann es einen Anspruch auf Zuschläge gibt, wird im Normalfall im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Auch für eine Mehrarbeit können sich aus Einzelgesetzen Vergütungsansprüche ergeben. Bei Unsicherheiten beim Thema Zuschläge wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, um über steuer- und beitragsfreie Zuschläge beraten zu werden. Auch im Falle einer ausstehenden Lohnzahlung oder Sonderzahlung, einen Ausgleich für Ihre Überstunden und der Durchsetzung Ihrer Urlaubsansprüche kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht Unterstützung und Klarheit bringen.
Mobbing am Arbeitsplatz führt bei Betroffenen oft zu Selbstzweifeln, aber auch starker Demotivation und Blockaden im Berufsalltag. Doch wie kann ich gegen Mobbing rechtlich vorgehen? Mobbing ist gesetzlich nicht festgeschrieben, allerdings kann ein rechtswidriges Gesamtverhalten durchaus rechtliche Konsequenzen haben. Mobbing kann durch gleichgestellte Kollegen oder auch Vorgesetzte erfolgen und unterschiedliche Formen haben. In einigen Fällen handelt es sich beim Mobbing am Arbeitsplatz zum Beispiel um die Verbreitung falscher Tatsachen, sexuelle Belästigung, rassistische Äußerungen oder Ausgrenzung und Demütigung. Wichtig sind hierbei unter anderem der Zeitraum und die Art des Mobbings. In vielen Fällen kann eine Beratung von Rechtsanwälten für Arbeitsrecht helfen, um Rechte und Pflichten des Arbeitgebers zu kennen und selbstbewusster auftreten zu können.
Deshalb ist Ihr Recht bei uns in kompetenten Händen
Klarheit durch schnelle Erstberatung
Damit Sie schnellstmöglich und fristgerecht handeln können, bekommen Sie bei uns schnelle Hilfe. Bei der Erstberatung klären wir Sie bereits ausführlich über Möglichkeiten und Chancen auf.
Vertrauen durch persönliche Betreuung
Wir nehmen uns Zeit für Ihren Fall und garantieren Ihnen eine individuelle Betreuung, denn wir pflegen eine vertrauensvolle Basis mit unseren Mandanten. Nur so erreichen wir passende Lösungen.
Know-how durch Erfahrung
In unserer Kanzlei decken wir verschiedene Rechtsgebiete fachlich kompetent ab. Als Experten für Rechtsfragen blicken wir auf langjährige Erfahrung und entsprechende fachliche Qualifizierungen zurück.
Zuverlässigkeit durch Gewissenhaftigkeit
Sie werden jederzeit zu aktuellen Entwicklungen Ihres Falls informiert, damit Sie keine wichtigen Fristen verpassen und immer auf dem neusten Stand sind. Mit großem Engagement setzen wir uns dabei für Sie und Ihre Rechte ein.
Konflikte lösen und vermeiden – wir stärken Sie im Bereich Arbeitsrecht
Egal ob es um eine Kündigung, ausstehendeLohnzahlungen oder um die Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses geht – wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Arbeitsrecht. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht Yannick Stahl und Werner Stahl vertreten und beraten Sie gern. Aufgrund knapper Fristen im Arbeitsrecht sollten Sie keine Zeit verlieren. Kommen Sie gern auf uns zu und wir kümmern uns schnell um Ihr Anliegen.