Notar Werner Stahl - Ihr Notar in Kreuztal bei Siegen
Wichtige Lebensentscheidungen und folgenreiche Rechtsgeschäfte bedürfen oftmals einer notariellen Beurkundung. Zukünftige Streitigkeiten können vermieden und alle Beteiligten geschützt werden. Der Notar ist unparteiisch und unabhängig von der Position als Rechtsanwalt. Sie können bei uns auf eine sachliche und neutrale Beratung vertrauen, in der wir Ihnen mit gesammelter Kompetenz und langjähriger Erfahrung als Notar für Siegen, Kreuztal, Hilchenbach, Olpe und Umgebung zur Seite stehen.
Tätigkeitsfelder
Das Tätigkeitsfeld eines Notars ist vielfältig. Im Wesentlichen besteht die Aufgabe des Notars in der Durchführung von Beurkundungen und Beglaubigungen von Rechtsvorgängen. Auch die Vorbereitung und Abwicklung übernimmt ein Notar. Dabei begleitet er Sie von Beginn an über den Entwurf von Verträgen bis hin zur Abwicklung der Vereinbarungen nach Unterzeichnung. Wo persönlich oder wirtschaftlich weitreichende Auswirkungen bestehen, ist die Heranziehung eines Notars gesetzlich vorgeschrieben oder zumindest empfehlenswert. Ein Überblick über die Aufgabengebiete eines Notars lässt sich wie folgt darstellen:
Beim Kauf von Immobilien müssen Sie sich mit verschiedenen rechtlichen Regelungen auseinandersetzen. Damit Grundstücks- und Immobilienkaufverträge rechtskräftig sind, ist die Hinzuziehung eines Notars erforderlich. Beim Hauskauf oder Hausverkauf stellen wir als Notar mit einer Beurkundung die Rechtmäßigkeit fest, sorgen für eine unabhängige Vermittlung im Interesse beider Parteien und die sorgfältige Abwicklung Ihres notariellen Vorgangs. Dabei klären Notare über rechtliche Konsequenzen auf. Wenn es um notarielle Beglaubigungen und erforderliche Genehmigungen rund um Immobilien geht, stehen wir Ihnen als Notar in Olpe, Kreuztal, Siegen, Hilchenbach und Umgebung beratend zur Seite.
Wir beraten Sie insbesondere bei:
- Kauf von Immobilien und Wohnungen
- Aufteilung einer Immobilie in Wohnungen
- Begründung und Verkauf von Erbbaurechten
- Bestellung und Löschung von Grundschulden
- Begründung und Löschung von Dienstbarkeiten
- Grundbuchberichtigung nach Todesfall
Anträge beim Grundbuchamt
Die Antragsstellung beim Grundbuchamt übernehmen wir als Notar. Neben dem Grundbucheintrag und der gesamten Abwicklung des Immobilienkaufs oder Verkaufs holen wir alle erforderlichen Genehmigungen für Immobilien für Sie ein.
Grundstücksbelastung
Wir kümmern uns um Grundstücksbelastungen, die aus Lasten und Beschränkungen Dritter an dem Grundstück und aus Grundpfandrechten, also eine Hypothek oder Grundschuld, bestehen. Als Notare sind wir sowohl für die Absicherung des Käufers als auch Verkäufers zuständig und sorgen für eine korrekte Abwicklung.
Grundpfandrecht
Bei der Baufinanzierung gilt es vieles zu beachten. Dabei stellt die Grundschuld als Sicherheit für die Gläubiger einen zentralen Bestandteil dar. Mit einer Grundschuldbestellung stimmen Sie als Eigentümer dem Eintrag einer Grundschuld im Grundbuch zu. Dies kann nur über einen Notar erfolgen. Dabei leiten wir als Notare alle nötigen Unterlagen an das Grundbuchamt weiter und beurkunden die Grundschuld.
Im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Vorgängen stellt die Beratung und die Beurkundung ein Schwerpunkt der Arbeit eines Notares dar. Dabei begleiten wir Sie als Notar in Kreuztal, Siegen, Hilchenbach, Olpe und Umgebung bei wichtigen Entscheidungen und wegweisenden Schritten in Ihrer Unternehmertätigkeit.
Wir unterstützen Sie insbesondere bei:
- Gründung eines Unternehmens (insbesondere Beratung zur passenden Rechtsform und zur Gestaltung des Gesellschaftsvertrags)
- Umstrukturierungsmaßnahmen (etwa Umwandlung, Verschmelzung oder Spaltung)
- Handelsregisteranmeldungen
- Kapitalmaßnahmen
- Anteilsverkauf
- Nachfolgeplanung
Unternehmensgründung
Wenn Sie sich selbstständig machen und ein Unternehmen gründen wollen, müssen Sie darauf achten, die passende Rechtsform zu wählen. Dabei können wir als Notare für Gesellschaftsrecht den Ablauf der Gründung mit begleiten, den Gesellschaftsvertrag individuell anpassen und die erforderlichen Dokumente für die Unternehmensgründung vorbereiten. Mit der Beurkundung der Gründungsurkunde durch einen Notar nimmt Ihr Unternehmen am Rechtsverkehr teil.
Vereinsrecht - Satzungsänderungen - Anmeldungen Vereinsregister
Jede Gemeinschaft braucht gewisse Regeln. In einem Verein ist das die Satzung. Zur Gründung eines Vereins benötigen Sie eine solche Satzung, die wir zu Beginn mit Ihnen gestalten können. Sollte es jedoch zu einer Vereinsauflösung kommen, gilt es bei der Entziehung der Rechtsfähigkeit die Satzung genau zu beachten. Dies sind zwingend einzutragende Ereignisse, bei denen wir Sie als erfahrene Notare unterstützen können.
Eintragung und Änderungen im Handelsregister
Auch die Eintragung sowie Änderungen im Handelsregister zählen zu unseren Aufgaben als Notare. Aber nicht nur beim Handelsregistereintrag wirkt ein Notar mit, auch bei der Umwandlung in eine andere Rechtsform, bei Zusammenschlüssen oder dem Verkauf von Unternehmensanteilen ist eine notarielle Beglaubigung rechtlich vorgeschrieben.
Unternehmensnachfolge
Bei der Planung der Unternehmensnachfolge ist der Notar ein wichtiger Ansprechpartner. Viele Punkte müssen bedacht werden und um die Zukunft des Unternehmens und aller Beteiligten nicht zu gefährden, finden wir für Sie als Notare für Gesellschaftsrecht eine maßgeschneiderte Lösung.
Nach dem Tod eines Angehörigen müssen sich Hinterbliebene neben ihrer Trauer um den Nachlass kümmern. Erbrecht ist ein sensibles Thema. Deshalb ist es umso wichtiger, dass ein Notar beim Erbrecht sachlich und genau rechtliche Beurkundungen und Beglaubigungen für Sie erledigt. Wir nehmen uns Ihrer Sache gern an und kümmern uns um Erbrechtsfragen, Testaments- und Vermögensgestaltung. Dabei stehen wir an Ihrer Seite und finden für Sie eine zielorientierte Lösung. Darauf können Sie sich verlassen.
Wir stehen Ihnen insbesondere zur Verfügung bei:
- Errichtung eines Testaments oder Erbvertrags
- Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten
- Erb- und Pflichtteilsverzicht
- Erbscheinsantrag
- Erbausschlagung
- Erbauseinandersetzung
- Grundbuchberichtigung nach Todesfall
Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge – Testament und Erbvertrag
Der Verbleib und die Verteilung des Eigentums über den Tod hinaus kann selbstbestimmt und unabhängig von Verwandtschaft festgelegt werden. Der Nachlass wird in aller Regel in einem Testament oder einem Erbvertrag bestimmt, in dem Fall spricht man von einer gewillkürten Erbfolge. Es gibt aber auch Fälle, in denen von Gesetztes Wegen eine Rangfolge des Erbes festgeschrieben ist, da kein Testament aufgesetzt wurde. Tauchen bei Ihnen Fragen rund um das Thema gesetzliche Erbfolge auf oder benötigen Sie Unterstützung bei rechtlichen Fragen zum Testament oder einem Erbvertrag? Dann holen Sie sich kompetente Hilfe von Notaren.
Erbscheinantrag
Wer Erbe ist und in welchem Verhältnis mehrere Personen erben wird mit einem Erbschein festgehalten. Nur wenn der Erbschein beantragt wird, stellt Ihnen das Nachlassgericht diesen aus. Damit Sie sich neben der Trauerbewältigung möglichst wenig um die Antragstellung kümmern müssen und rechtlich sicher aufgestellt sind, veranlassen wir als Notar den Erbscheinantrag.
Schenkung zu Lebzeit und vorweggenommene Erbfolge
Vorweggenommene Erbfolgen beziehen alle Vermögensübertragungen unter Lebenden mit ein und erfüllen das Erbrecht frühzeitig. Das kann unterschiedliche Gründe haben: Steuervorteile und die Vermeidung von Familienstreitigkeiten sind zwei davon. Auch Schenkungen zu Lebzeit zählen zur vorweggenommenen Erbfolge. Dabei sind die Auswirkungen einer Schenkung auf das Erbe unterschiedlich. Damit Sie Ihre Rechten und Pflichten kennen, sind wir als Notar in Siegen und Umgebung an Ihrer Seite und klären Sie über alle Fragen und rechtlichen Angelegenheiten rund um das Erbe auf.
Wenn sich Ihre familiäre Situation verändert, stehen auch meistens große Entscheidungen an. Damit Sie die richtige Entscheidung treffen, bieten wir Ihnen als Notar für familienrechtliche Angelegenheit fachkundige und unabhängige Beratung.
Unser Leistungsangebot umfasst:
- Ehe- und Partnerschaftsvertrag
- Scheidungsfolgenvereinbarung
- Adoption
- Vaterschaftsanerkennung
Ehe- und Partnerschaftsverträge
Möchten Sie in einer Ehe oder Partnerschaft güterrechtliche Verhältnisse regeln, funktioniert das über einen Ehevertrag oder Partnerschaftsvertrag. Durch die Beurkundung des Ehevertrags können alle Eventualitäten zwischen den Partnern rechtlich fair geklärt werden. Mit viel Erfahrung stellen wir das korrekte Vorgehen und die Formulierungen bei dem Abschluss für Sie sicher und klären als Notar wichtige wirtschaftliche und rechtliche Fragen.
Scheidungsfolgenvereinbarung
Eine Scheidung oder Trennung nach vielen gemeinsamen Jahren stellt Sie nicht nur vor emotionale Herausforderungen, es gibt auch rechtlich Vieles zu klären. An dieser Stelle können wir als Notar behilflich sein und zu einer schnellen Einigung über alle Scheidungsfolgen beitragen. Hierbei geht es nicht nur um den Besitz und eine gemeinsame Immobilie, wer gemeinsame Kinder hat, muss sich mit weitaus mehr Fragen beschäftigen. Um Regeln festzulegen, wird eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufgesetzt, die von einem Notar beurkundet werden muss, um rechtskräftig zu sein.
Vaterschaftsanerkennung
Sie können als Vater eines nichtehelichen Kindes die Vaterschaft mit der Zustimmung der Mutter jederzeit bei einem Notar anerkennen lassen. Mit der notariell beurkundeten Erklärung der Vaterschaftsanerkennung wird diese sofort wirksam. Als Notar leiten wir für Sie die Vaterschaftsanerkennung mit beglaubigter Kopie der Urkunde an das zuständige Geburtsstandesamt des Kindes weiter. Das bedeutet für Sie als rechtlich anerkannter Vater wechselseitige Erb- und Unterhaltsansprüche, sozialrechtliche Ansprüche und Zeugnisverweigerungsrecht.
Adoptionsantrag
Zur Adoption eines Minderjährigen oder Volljährigen müssen Sie einen vom Notar beurkundeten Antrag beim Familiengericht stellen. Mit allen nötigen Personalien können wir Ihnen den Adoptionsantrag beurkunden und Sie weitreichend zu allen rechtlichen Fragen belehren.
Egal ob altersbegingt oder durch einen Unfall – bevor ein Notfall eintrifft und sich plötzlich die persönliche Lebenslage komplett verändert, sollte man Vorsorgemaßnahmen getroffen haben. Im Fall einer Entscheidungsunfähigkeit, die Folge von Krankheiten oder Unfällen sein kann, sollten Sie Ihre Wünsche festgelegt haben. Als Notare treffen wir gemeinsam mit Ihnen die nötige Vorsorge, damit diese im Notfall auch Geltung erlangt.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Um bereits früh genug Vorsorge für die eigene Zukunft zu treffen, entscheiden sich einige dazu, eine Vorsorgevollmacht aufzusetzen. Diese regelt die Befugnis des Bevollmächtigten und wird durch eine notarielle Beurkundung überall als rechtssicher anerkannt. Eine Patientenverfügung regelt das Handeln, wenn Sie selber keine Entscheidungen mehr treffen können. Der (mutmaßliche) Wille wird in einer Patientenverfügung festgehalten und präzise Behandlungswünsche für bestimmte Situationen formuliert. Als Notar Ihres Vertrauens beraten wir Sie individuell und entwerfen den entsprechenden Text, damit Sie eine Vollmacht erhalten, die für Sie am besten ist. Schließlich soll die Vollmacht dann zum Einsatz kommen, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind zu handeln.
Generalvollmacht
Eine Generalvollmacht ist ein enormer Vertrauensvorschuss, der in seiner Formulierung und den Vorstellungen wohlüberlegt sein sollte. Die Vollmacht regelt ab dem Moment der notariellen Beurkundung zumeist die Ermächtigung des Partners im Notfall einer Entscheidungsunfähigkeit, über alle Bereiche des Vermögens des Vollmachtgebers zu verfügen und auch Abrechnungen mit Versicherungen abzuwickeln. Als erfahrene Notare prüfen wir die Vollmacht und mögliche Einschränkungen des Umfangs genau.
Betreuungsverfügung
Eine Betreuungsverfügung regelt die anzuordnende Betreuung und bindet Gericht und Betreuer an die Wünsche des Verfügenden, der beispielsweise den Umgang, die Verwaltung seiner Finanzen oder auch medizinische Angelegenheiten detailliert schriftlich festlegen kann. Der Betreuer unterliegt im Falle einer Betreuungsverfügung gesetzlichen Beschränkungen und gerichtlicher Überwachung. Bei der Formulierung einer solchen Verfügung ist es ratsam, rechtskundigen Rat einzuholen und die Betreuungsverfügung von einem Notar beglaubigen zu lassen.
Deshalb ist Ihr Recht bei uns in kompetenten Händen
Klarheit durch schnelle Erstberatung
Damit Sie zügig und fristgerecht handeln können, bekommen Sie bei uns schnelle Hilfe. Wir garantieren den schnellen Entwurf von Urkunden und klären Sie ausführlich über Möglichkeiten und Chancen auf.
Vertrauen durch persönliche Betreuung
Wir nehmen uns Zeit für Ihren Fall und garantieren Ihnen eine individuelle Betreuung, denn wir pflegen eine vertrauensvolle Basis mit unseren Mandanten. Nur so erreichen wir passende Lösungen.
Know-how durch Erfahrung
Als Notar decken wir verschiedene Rechtsgebiete fachlich kompetent ab. Als Experten für notarielle Vorgänge blicken wir auf langjährige Erfahrung und entsprechende fachliche Qualifizierungen zurück.
Zuverlässigkeit durch Gewissenhaftigkeit
Sie werden jederzeit zu aktuellen Entwicklungen Ihres Falls informiert, damit Sie immer auf dem neusten Stand sind. Mit großem Engagement setzen wir uns dabei für Sie und Ihre Rechte ein.
Notar finden – Kanzlei Stahl jetzt direkt kontaktieren
Sie benötigen den Entwurf einer Urkunde sowie anschließende Beglaubigung oder Beurkundung von Verträgen? Dann wenden Sie sich an die Kanzlei Stahl in Kreuztal bei Siegen, zu deren Haupttätigkeiten seit Jahrzehnten notarielle Leistungen zählen. Mit viel Erfahrung und Expertise beraten wir Sie neutral und völlig vertraulich.
Unabhängig davon, ob Sie zum aktuellen Zeitpunkt lediglich eine notarielle Beratung wünschen oder eine Beurkundung anstreben:
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sämtliche erforderlichen Angaben direkt in unsere maßgeschneiderten Online-Formulare einzugeben und dieses anschließend in verschlüsselter Form sicher an uns zu übermitteln. Auf diese Weise können wir Ihnen effizient und zügig einen passenden Termin vorschlagen.